Green Card durch Familianzusammenfuehrung

Green Card durch die Familie

Die traditionellste Form der Einwanderung in die USA ist die Familienzusammenführung. Wer sich nicht über den Arbeitsplatz für eine Green Card qualifiziert, der kann auch durch Heirat oder Verwandtschaft zu einem US Amerikaner oder einem weiteren Green Card Inhaber die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erlangen.

 

Wer bekommt eine familienbasierte Green Card?

Wer sich nicht für eine arbeitsplatzbasierte Green Card qualifiziert oder bei der Green Card Lotterie noch kein Glück hatte, der kann auch durch die Heirat oder Verwandtschaft zu einem US Amerikaner oder einem weiteren Green Card Inhaber die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erlangen.

Eine Green Card durch einen Familienangehörigen zu erhalten, der entweder US Staatsbürger oder selbst ein Green Card Inhaber ist, gehört zu den traditionellsten Formen des Einwanderungsvisums.


Durch diese Art der Familienzusammenführung sollen US Staatsbürger und Green Card Inhaber die Möglichkeit erhalten, ihre ausländischen Angehörigen auf legalem Weg in die USA zu holen, um näher bei ihnen sein zu können.

Bei dieser Green Card Kategorie wird unterschieden, ob es sich bei dem Antragsteller um einen US Staatsbürger oder einen Lawful Permanent Resident, also einen Green Card Inhaber, handelt. In jeder der beiden Unterkategorien gibt es unterschiedliche Wartezeiten und Voraussetzungen zu erfüllen.

Kategorie Angehörige Bürge Wartezeit Green Card Kontingent / Jahr
IR-1 Ehepartner US Staatsbürger nein nicht limitiert
IR-2 Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren US Staatsbürger nein nicht limitiert
IR-3 / IH-3 Kinder, die außerhalb der USA adoptiert wurden US Staatsbürger nein nicht limitiert
IR-4 / IH-4 Kinder, die in den USA adoptiert werden sollen US Staatsbürger nein nicht limitiert
IR-5 Eltern  US Staatsbürger nein nicht limitiert
F-1 Unverheiratete Kinder über 21 Jahren und deren minderjährige Kinder US Staatsbürger 7 - 21 Jahre ca. 23.400
F-2A Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren Green Card Inhaber 2 Jahre mind. 87.900
F-2B Unverheiratete Kinder über 21 Jahren Green Card Inhaber 7-21 Jahre mind. 26.200
F-3 Verheiratete Kinder, deren Ehepartner und deren minderjährige Kinder US Staatsbürger 12 - 23 Jahre ca. 23.400
F-4 Geschwister US Staatsbürger 14 - 23 Jahre ca. 65.000

Antragsteller aus Europa können sich in der Regel an der Untergrenze der genannten Zeitspannen orientieren. Die längeren Wartezeiten treffen in ersten Linie auf die Länder China (Festland), Indien, Mexiko und die Philippinen zu.

Was sind Vorzugskategorien bei der Familieneinwanderung?

Da jedes Jahr eine enorm hohe Anzahl an familienbasierten Anträgen eingeht, werden Anträge von bestimmten verwandtschaftlichen Verhältnissen bevorzugt behandelt.

So gelten die Ehepartner, unverheirateten Kinder unter 21 Jahren und Eltern eines US Staatsbürgers als unmittelbare Verwandte und werden dementsprechend bevorzugt behandelt. Für diese Personengruppen gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung und keine Wartezeiten. Das bedeutet, dass nach jedem erfolgreich geprüften Antrag sofort eine Green Card ausgestellt wird, ohne länderspezifische Begrenzungen.

Bei allen anderen Personengruppen steht pro Steuerjahr nur ein bestimmtes Kontingent an Green Cards zur Verfügung. Gehen mehr Anträge ein als es freie Kapazitäten gibt, verfallen diese Anträge nicht, sondern werden auf eine Warteliste gesetzt. Dabei werden die Personengruppen je nach Familienverhältnis und Antragsteller in so genannte Vorzugskategorien der Familieneinwanderung unterteilt. Pro Vorzugskategorie ergeben sich damit bestimmte Wartezeiten, die im monatlichen erscheinenden Visa Bulletin öffentlich einsehbar sind.

Green Card durch Verwandtschaft mit US Staatsbürgern

Verwandte von US Staatsbürgern werden bevorzugt behandelt. Dabei unterscheidet man auch hier noch einmal in Immediate Relatives, also unmittelbare Verwandte, und Other Close Family Members, also weitere nahe Verwandte.

Die unmittelbaren Verwandten haben dabei vor allen anderen Vorrang und unterliegen keinen zahlenmäßigen Begrenzungen. Sie dürfen ohne Wartezeit einwandern. Hierunter fallen folgende Personengruppen:

  • Ehepartner des US Staatsbürgers
  • Kinder unter 21 Jahre und unverheiratet
  • Eltern des US Staatsbürgers

Die nicht-unmittelbaren Verwandten von US Staatsbürgern haben einen niedrigeren Status als die engen Verwandten und unterliegen somit bestimmten Wartezeiten. Zu diesen Personengruppen gehören die Folgenden:

  • Kinder über 21 Jahren und/oder verheiratet
  • Geschwister des US Staatsbürgers

Green Card für Ehepartner von US Staatsbürgern

Diese Green Card Kategorie wird als IR-1 Kategorie bezeichnet.

Ehepartner eines US Staatsbürgers sind zu einer Green Card berechtigt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Die Ehe war zum Zeitpunkt der Eheschließung rechtskräftig.
  • Die Ehe ist nach wie vor rechtskräftig.
  • Die Ehe wurde nicht zum Zwecke der Einwanderung in die USA geschlossen.

Bei der Unterkategorie IR-1 gilt außerdem zu beachten, dass Ehen, die vor weniger als zwei Jahren vor Antragstellung geschlossen wurden, die Green Card unter Vorbehalt ausgestellt wird. Zwei Jahre nach der Green Card Ausstellung wird die Ehe dann erneut geprüft und das Einwanderungsvisum ggf. dauerhaft erteilt.

Hintergrund: Es wird geschätzt, dass ca. 8% aller IR-1 Antragsteller nur geheiratet haben, um eine Aufenthaltsgenehmigung in den USA zu erhalten. Da dies nicht dem Gedanken der Familienzusammenführung entspricht, wird hier das Visum vorerst nur „auf Probe“ ausgestellt.

Ehepartner von US Staatsbürger können eine IR-1 Green Card erhalten!

K1 Visum für Verlobte

Damit ein US Staatsbürger seine Verlobte oder seinen Verlobten in den USA heiraten kann, darf ein K1 Visum beantragt werden. Dafür muss eine Petition, Formular I-129F, Fotos und ein „biografisches“ Formular bei der Einwanderungsbehörde USCIS eingereicht werden. Weiterhin benötigt werden die Nachweise darüber,

  • …dass beide heiraten möchten
  • …dass sie legal verheiratet werden können
  • …dass der Antragsteller US Staatsbürger ist
  • …dass alle bestehenden Ehen rechtmäßig aufgelöst wurden
  • …dass sich das Paar in den letzten beiden Jahren gesehen hat (mit Ausnahme von Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle lagen).

Wird die Petition genehmigt, leitet das USCIS den Antrag an das US Konsulat zur abschließenden Bearbeitung weiter. 

Mit dem K1 Visum dürfen Verlobte in die USA einreisen und müssen dann innerhalb von 90 Tagen eine(n) US Staatbürger/in heiraten.


Wird dem Visumsantrag stattgegeben, muss die Verlobte bzw. der Verlobte in die USA einreisen und den US Staatsbürger innerhalb von 90 Tagen heiraten.

Nach der Eheschließung kann dann ein Antrag auf Umwandlung des K1 Visums in eine Green Card gestellt werden, die so genannte Anpassung des Status in den USA.

Gleichgeschlechtliche Ehen

Seit dem 26. Juni 2013 können auch gleichgeschlechtliche Ehepartner eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Eheschließung, falls diese außerhalb der USA stattfand, von den US Behörden anerkannt wird. Eine eingetragene Partnerschaft, wie sie in Deutschland oft der Fall ist, ist nicht zulässig.

Todesfall des Ehepartners - was nun?

Sollte der US Staatsbürger innerhalb der regulären Zweijahresfrist versterben, wird dem Ehepartner, der die Green Card in dieser Zeit noch unter Vorbehalt besitzt, nicht automatisch die Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Stattdessen hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Aufhebung des Vorbehalts zu stellen. Neben dem Formular I-751 muss der Antragsteller weiterhin die Echtheit der Ehe belegen sowie die Umstände des Todes nachweisen, z.B. durch den Totenschein oder Polizeibericht eines Unfalls.

Sobald die Ausnahmeregelung erteilt wurde, ist der Vorbehalt aufgehoben und der Ehepartner des verstorbenen US Staatsbürgers erhält die uneingeschränkt gültige Green Card.

Green Card für Kinder von US Staatsbürgern

Kinder von US Staatsbürgern können ebenfalls die Daueraufenthaltsgenehmigung für die USA erhalten. Anhand des Alters und Familienstatus des Kindes wird hier in zwei Bereiche aufgeteilt. Die Kinder, die ohne Wartezeit eine Green Card erhalten können und die, die erst nach einer bestimmten Wartezeit das Einwanderungsvisum erhalten.

Je nach Alter und Familienstand kann es bei der Vergabe von Green Cards für Kinder von US Bürgern zu Wartezeiten kommen.

IR-2: Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren

Kinder von US Staatsbürgern gelten ebenfalls als unmittelbare Verwandte und werden dementsprechend bevorzugt bei der Green Card Vergabe behandelt. Voraussetzung hierbei ist, dass die Kinder unverheiratet sind und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

In diesen Fällen gibt es keine festgesetzten Kontingente und keine Wartezeiten zu beachten. Die US Green Cards werden direkt nach der Bearbeitung der Anträge ausgestellt. Dies kann je nach individueller Situation drei bis zwölf Monate dauern.

Nicht nur leibliche Kinder von US Staatsbürgern können mit der IR-2 Vorzugskategorie eine Green Card erhalten, sondern auch adoptierte Kinder. Allerdings müssen hierbei die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind ist unter 21 Jahre alt und unverheiratet
  • Das Kind ist über 21 Jahre alt, wird jedoch nach dem Child Status Protection Act so behandelt, als wäre es noch unter 21 Jahre alt.
  • Es lebt außerhalb der USA
  • Die Adoption wurde bereits vollständig vollzogen
  • Das Kind lebt seit mindestens 2 Jahren bei seinen Adoptiveltern, die US Staatsbürger sind.

Unverheiratete Stiefkinder unter 21 Jahren haben ebenfalls ein Anrecht auf die Green Card. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Eheschließung der Eltern vor dem 18. Geburtstag des Kindes erfolgt ist.

IR-3 / IH-3: Kinder, die außerhalb der USA adoptiert wurden

Treffen die o.g. Voraussetzungen nicht zu, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, ein adoptiertes Kind in die USA zu holen.

So gilt die IR-3 bzw. IH-3 Vorzugskategorie unter folgenden Bedingungen:

  • Die Adoption wurde außerhalb der USA vollzogen und ist sowohl im Herkunftsland des Kindes, als auch in den USA als solche anerkannt.
  • Das unverheiratete Elternteil hat vor oder während des Adoptionsprozesses physischen Kontakt zu dem Kind gehabt. Handelt es sich um ein Ehepaar, muss diese Bedingung auf mindestens eins der beiden Elternteile zutreffen.

IR-4 / IH-4: Kinder, die in den USA adoptiert werden sollen

Auch für sich im Ausland aufhaltende Kinder, deren Adoption noch nicht vollzogen wurde, gibt es die Möglichkeit auf ein Einwanderungsvisum.

Für die IR-4 bzw. IH-4 Kategorie gelten folgenden Bedingungen:

  • Das Kind soll in die USA einreisen, um dort von einem US Staatsbürger adoptiert zu werden.

ODER

  • Das Kind wurde bereits außerhalb der USA adoptiert (IR-3 / IH-3) aber nicht mindestens eins der Elternteile hat das Kind vor oder während des Adoptionsprozesses gesehen.

Automatische US Staatsbürgerschaft für Kinder

Ein Kind, das von einem US Staatsbürger adoptiert wurde und danach mit der IR-2 oder IR-3 bzw. der IH-3 Vorzugskategorie in die USA immigriert, erhält automatisch bei Einreise die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Voraussetzung:

  • Es ist unter 18 Jahre alt

und

  • Es wird in den USA unter der gesetzlichen Vormundschaft des Elternteils oder der Eltern leben.

Ein Kind, das mit der IR-4 bzw. IH-4 Kategorie in die USA immigriert, erhält die US Staatsbürgerschaft automatisch an dem Tag, an dem die Adoption in den USA vollzogen ist.

Voraussetzung:

  • Es ist am Tag der Adoption unter 18 Jahre alt

und

  • Es wird in den USA unter der gesetzlichen Vormundschaft des Elternteils oder der Eltern leben.
Bild von US Reisepass

Auch adoptierte Kinder haben die Möglichkeit, bei der Einreise automatisch die US Staatsbürgerschaft zu erhalten!

Haager Übereinkommen

Ob die Kategorie IR-3 bzw. IR-4 oder IH-3 bzw. IH-4 zutrifft, hängt vom Heimatland des Kindes ab.

So gilt für Kinder, die aus den Ländern des Haager Übereinkommens heraus adoptiert werden sollen, die IH-3 bzw. IH-4 Vorzugskategorie. Kinder aus den übrigen Herkunftsländern werden mit der Kategorie IR-3 bzw. IR-4 bearbeitet.

Mehr Informationen dazu finden Sie direkt auf der Seite der US Einwanderungsbehörde.

F1: Unverheiratete Kinder über 21 Jahre und deren minderjährige Kinder

Die so genannte Family First Preference Kategorie (F1) berechtigt unverheiratete Kinder von US Staatsbürgern, die bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben, sowie deren minderjährige Kinder zum Erhalt einer Green Card.

Für diese Kategorie stehen jedes Steuerjahr ca. 23.400 Green Cards zur Verfügung. Die Wartezeiten in dieser Kategorie liegen bei ca. sieben Jahren. Bei Staatsangehörigen von Nationalitäten wie Mexiko oder den Philippinen liegt die Wartezeit bei ca. 20 Jahren. 

Falls das Kind während der Wartezeit heiratet, fällt es automatisch in die F-3 Vorzugskategorie und muss mit entsprechend längeren Wartezeiten rechnen.

F3: Verheiratete Kinder, deren Ehepartner & minderjährige Kinder

Die Family Third Preference Kategorie (F3) berechtigt alle verheirateten Kinder eines US Staatsbürgers sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder zu einem Erhalt der Green Card.

Die Obergrenze der ausstellbaren Einwanderungsvisa liegt bei ca. 23.400 pro Jahr. Dadurch entstehen hier erhebliche Wartezeiten. Üblicherweise müssen die Familienangehörigen hier zwölf Jahre warten. Bei mexikanischen oder philippinischen Staatsangehörigen muss sogar mit Wartezeiten von über 20 Jahren gerechnet werden.

Green Card für Eltern von US Staatsbürgern

Die Eltern von US Staatsbürgern können mit der Vorzugskategorie IR-5 eine US Green Card erhalten.

Allerdings muss hier das Kind zwingend über 21 Jahre alt sein, da es als Bürge für seine Eltern auftreten muss. Es wird davon ausgegangen, dass ein minderjähriges Kind die finanzielle Bürgschaft für seine Eltern nicht übernehmen kann. Zusätzlich muss der US Staatsbürger in den USA leben und dort einen Wohnsitz nachweisen können.

Dies bedeutet, dass selbst wenn ein Kind in den USA geboren wird und damit automatisch die US amerikanische Staatsbürgerschaft erhält, die Eltern keine unmittelbaren einwanderungsrechtlichen Vorteile daraus erhalten. Um den Antrag auf eine Einwanderung durch die IR-5 Vorzugskategorie stellen zu können, müssen sie den 21. Geburtstag des Kindes abwarten.

Für Eltern von US Staatsbürgern gibt es keine festgesetzten Kontingente und somit keine Wartezeiten. Die Green Card kann direkt nach der Bearbeitung des Antrags, die in der Regel sechs bis zwölf Monate dauert, ausgestellt werden.

Stiefeltern

Auch Stiefeltern von US Staatsbürgern steht das Recht zu, eine Green Card über dieses verwandtschaftliche Verhältnis zu erlangen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Ehe der Eltern vor dem 18. Geburtstag des Kindes geschlossen wurde.

Adoptiveltern

Adoptiveltern können ebenfalls eine Green Card über ihr volljähriges Kind erhalten, wenn dieses US Staatsbürger ist. Dies ist aber an die Bedingung geknüpft, dass die Adoption vor dem 16. Geburtstag des Kindes stattfand.

Green Card für Geschwister von US Staatsbürgern

Geschwister von US Staatsbürgern können mit der vierten Vorzugskategorie, also Family Fourth Preference (F4), ebenfalls eine US Green Card erhalten.  Um einen solchen Antrag auf Familienzusammenführung stellen zu können, muss der bürgende US Staatsbürger mindestens 21 Jahre sein.

Zusätzlich zu seinen Geschwistern darf der Antragsteller auch deren Ehepartner und minderjährige Kinder in die USA holen.

Die Visakategorie F4 ist auf 65.000 Green Cards pro Fiskaljahr limitiert und dadurch mit Wartezeiten verbunden. Durchschnittlich müssen Antragsteller mit ca. 14 Jahren Wartezeit rechnen. Bei Mexikanern und Philippinern kann es über 20 Jahre dauern.

K3 Visum und K4 Visum bis zur Green Card

Mit dem K-3 Visum erhalten Ehepartner von US Staatsbürgern eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung und können in die USA einreisen, um die Bearbeitungszeit ihres Einwanderungsverfahrens zu überbrücken. Dieses Visum ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Neben der Genehmigung zum Aufenthalt kann der K-3 Inhaber eine eigenständige Arbeitserlaubnis erhalten.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Die Ehe mit dem US Staatsbürger ist noch gültig.
  • Der Antrag I-130 wurde bereits bei der US Einwanderungsbehörde gestellt und befindet sich noch in Bearbeitung.

Wurde der I-130 Antrag abgelehnt, kann der Ehepartner kein K-3 Visum mehr erhalten.

Mit einem K-4 Visum können die Kinder der Ehepartner von US Staatsbürgern die Bearbeitungs- und Wartezeit bis zur Ausstellung des Einwanderungsvisums überbrücken. Auch diese erlauben einen Aufenthalt in den USA von bis zu zwei Jahren.

Die Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag auf Einwanderung bereits bei der USCIS gestellt wurde.

Green Card durch Verwandtschaft mit Green Card Inhaber

Nicht nur US Staatsbürger können einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und damit ihre Angehörigen in die USA holen. Auch Green Card Inhaber haben als Lawful Permanent Residents ähnliche Rechte und können ihren Familienmitgliedern eine Einwanderung in die Vereinigten Staaten ermöglichen.

Allerdings sind hier die Kategorien auf Ehepartner und unverheiratete Kinder der Green Card Inhaber begrenzt. Im Gegensatz zu US Staatsbürgern ist es ihnen nicht möglich, Aufenthaltsgenehmigungen für Eltern, verheiratete Kinder oder Geschwister zu erlangen.

Weiterhin ist zu beachten, dass auch hier ein Kontingent von insgesamt 114.200 Einwanderungsvisa pro Steuerjahr besteht und somit mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen ist.

Ändert sich der Status des Antragstellers jedoch während eines laufenden Visaverfahrens von Green Card Inhaber auf US Staatsbürger, dann ändert sich automatisch auch das Einwanderungsvisa, das für das Familienmitglied beantragt werden muss.

Beispiel: Der Bürge hat einen F-2A Antrag für sein minderjähriges, unverheiratetes Kind gestellt, als er noch Green Card Inhaber war. Im Laufe des Bearbeitungsprozesses wurde er aber eingebürgert und ist nun US Staatsbürger. Damit wird die Petition in die Kategorie IR geschoben und die Familie profitiert von dem automatischen Wegfall der Wartezeit.

Green Card für Ehepartner von Green Card Inhabern

Ist der Antragsteller bei seiner eigenen Green Card Beantragung bereits verheiratet, so kann gleichzeitig ein Antrag für seinen Ehepartner bzw. seine Ehepartnerin mitgestellt werden. Dies vereinfacht den Beantragungsprozess erheblich und es fallen keine weiteren Wartezeiten an.

Bild von Green Card Gewinnern

Ehepartner von Lawful Permanent Residents - also Green Card Inhabern - können auch aufgrund des Verwandschaftsverhältnisses ein Einwanderungsvisum erhalten.


Ist dies nicht der Fall, kann der Green Card Inhaber die Vorzugskategorie F-2A (Family Second Preference) nutzen und damit eine Familienzusammenführung beantragen. Hier besteht eine Wartezeit von ca. zwei bis fünf Jahren.

Green Card für Kinder von Green Card Inhabern

Auch Kindern von Green Card Inhabern steht das Recht auf ein US Einwanderungsvisum zu. Hier wird unterschieden, ob die Kinder noch minderjährig sind oder bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben.

F-2A: Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren

Für unverheiratete Kinder von Green Card Inhabern, die unter 21 Jahren sind, ist der einfachste Weg ebenfalls eine Green Card zu erhalten, wenn die Eltern oder das Elternteil gleichzeitig zur eigenen Green Card Beantragung einen Antrag für ihr Kind mit stellen.

Ist dies nicht möglich oder gewollt, kann ein späterer Antrag unter der Vorzugskategorie F-2A gestellt werden. Auch hier beträgt die Wartezeit mindestens zwei Jahre.

F-2B: Unverheiratete Kinder über 21 Jahren

Auch unverheiratete Kinder von Green Card Inhabern, die das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben, können eine Daueraufenthaltsgenehmigung bekommen. Sie werden in die Vorzugskategorie F-2B eingestuft.

Da auch hier nur eine bestimmte Anzahl an US Green Cards vergeben wird, liegen die Wartezeiten bei ungefähr sieben Jahren.

In diese Kategorien können auch adoptierte Kinder fallen, solange die Adoption vor dem 16. Lebensjahr stattfand. Auch Stiefkinder von Green Card Inhabern können auf Antrag eine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangen, wenn die Eheschließung der Eltern vor dem 18. Geburtstag des Kindes stattgefunden hat.

Wie beantrage ich eine familienbasierte Green Card?

Der Antragsteller gilt in jeder Unterkategorie des familienbasierten Einwanderungsvisums als Bürge, während der Ehepartner oder das Familienmitglied als Begünstigter bezeichnet wird.

Zunächst muss das Formular I-130 bei der US Einwanderungsbehörde, U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS), eingereicht werden. Die dafür benötigten Nachweise beziehen sich zum einen auf den Bürgen, beispielsweise eine US Geburts- oder Einbürgerungsurkunde, zum anderen auf das Verwandtschaftsverhältnis zum Begünstigten, also Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.

Ist das USCIS von dem Verwandtschaftsverhältnis nicht vollständig überzeugt, kann eine weitere Untersuchung eingeleitet werden. Diese kann beispielsweise Interviewtermine oder auch unangemeldete Besuche zu Hause umfassen.

Sobald das USCIS von der familiären Beziehung überzeugt ist, wird die Petition genehmigt und zum National Visa Center (NVC) weitergeleitet. Dort erhält der Begünstigte eine so genannte Case Nummer. 

Das NVC fordert den Begünstigten dann dazu auf,

  1. das Formular DS-260 auszufüllen
  2. die erforderliche Bearbeitungsgebühr zu bezahlen
  3. sämtliche Unterlagen einzureichen (z.B. Affidavit of Support)
  4. eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen

Sind alle Unterlagen eingereicht und der Antrag vollständig, wird das NVC einen Interviewtermin mit dem Begünstigten vereinbaren. Zu diesem müssen dann alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden, die der US Botschaft oder dem Konsulat noch nicht vorliegen, wie zum Beispiel  Reisepass, Fotos oder Führungszeugnisse. Diese werden während des Interviews überprüft und der Begünstigte zu seinem Antrag befragt. Danach entscheidet der Konsularbeamte, ob das Einwanderungsvisum ausgestellt werden kann.

Wie lange muss ich auf meine Green Card warten?

Bei der Beantragung einer familienbasierten Green Card können erhebliche Wartezeiten anfallen. Diese variieren stark nach der Einwanderungsvisakategorie und nach dem Herkunftsland des Familienmitglieds.

Kategorie Wartezeit
IR-1 nein
IR-2 nein
IR-3 / IH-3 nein
IR-4 / IH-4 nein
IR-5 nein
F1 8 - 15 Jahre
F-2A 2 - 4 Jahre
F-2B ca 6 Jahre
F3 11 - 20 Jahre
F4 13 - 18 Jahre

Jeden Monat gibt das U.S. Department of State ein so genanntes Visa Bulletin heraus, das die aktualisierten Wartezeiten pro Kategorie und Region auflistet.

Bild von Wartezeit auf Green Card

Die Bearbeitung eines Antrags in einer Kategorie ohne Wartezeit oder festes Green Card Kontingent kann zwischen 6 bis 12 Monaten dauern.