Die traditionellste Form der Einwanderung in die USA ist die Familienzusammenführung. Wer sich nicht über den Arbeitsplatz für eine Green Card qualifiziert, der kann auch durch Heirat oder Verwandtschaft zu einem US Amerikaner oder einem weiteren Green Card Inhaber die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erlangen.
Wer sich nicht für eine arbeitsplatzbasierte Green Card qualifiziert oder bei der Green Card Lotterie noch kein Glück hatte, der kann auch durch die Heirat oder Verwandtschaft zu einem US Amerikaner oder einem weiteren Green Card Inhaber die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erlangen.
Durch diese Art der Familienzusammenführung sollen US Staatsbürger und Green Card Inhaber die Möglichkeit erhalten, ihre ausländischen Angehörigen auf legalem Weg in die USA zu holen, um näher bei ihnen sein zu können.
Bei dieser Green Card Kategorie wird unterschieden, ob es sich bei dem Antragsteller um einen US Staatsbürger oder einen Lawful Permanent Resident, also einen Green Card Inhaber, handelt. In jeder der beiden Unterkategorien gibt es unterschiedliche Wartezeiten und Voraussetzungen zu erfüllen.
Kategorie | Angehörige | Bürge | Wartezeit | Green Card Kontingent / Jahr |
IR-1 | Ehepartner | US Staatsbürger | nein | nicht limitiert |
IR-2 | Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren | US Staatsbürger | nein | nicht limitiert |
IR-3 / IH-3 | Kinder, die außerhalb der USA adoptiert wurden | US Staatsbürger | nein | nicht limitiert |
IR-4 / IH-4 | Kinder, die in den USA adoptiert werden sollen | US Staatsbürger | nein | nicht limitiert |
IR-5 | Eltern | US Staatsbürger | nein | nicht limitiert |
F-1 | Unverheiratete Kinder über 21 Jahren und deren minderjährige Kinder | US Staatsbürger | 7 - 21 Jahre | ca. 23.400 |
F-2A | Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren | Green Card Inhaber | 2 Jahre | mind. 87.900 |
F-2B | Unverheiratete Kinder über 21 Jahren | Green Card Inhaber | 7-21 Jahre | mind. 26.200 |
F-3 | Verheiratete Kinder, deren Ehepartner und deren minderjährige Kinder | US Staatsbürger | 12 - 23 Jahre | ca. 23.400 |
F-4 | Geschwister | US Staatsbürger | 14 - 23 Jahre | ca. 65.000 |
Antragsteller aus Europa können sich in der Regel an der Untergrenze der genannten Zeitspannen orientieren. Die längeren Wartezeiten treffen in ersten Linie auf die Länder China (Festland), Indien, Mexiko und die Philippinen zu.
Da jedes Jahr eine enorm hohe Anzahl an familienbasierten Anträgen eingeht, werden Anträge von bestimmten verwandtschaftlichen Verhältnissen bevorzugt behandelt.
So gelten die Ehepartner, unverheirateten Kinder unter 21 Jahren und Eltern eines US Staatsbürgers als unmittelbare Verwandte und werden dementsprechend bevorzugt behandelt. Für diese Personengruppen gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung und keine Wartezeiten. Das bedeutet, dass nach jedem erfolgreich geprüften Antrag sofort eine Green Card ausgestellt wird, ohne länderspezifische Begrenzungen.
Bei allen anderen Personengruppen steht pro Steuerjahr nur ein bestimmtes Kontingent an Green Cards zur Verfügung. Gehen mehr Anträge ein als es freie Kapazitäten gibt, verfallen diese Anträge nicht, sondern werden auf eine Warteliste gesetzt. Dabei werden die Personengruppen je nach Familienverhältnis und Antragsteller in so genannte Vorzugskategorien der Familieneinwanderung unterteilt. Pro Vorzugskategorie ergeben sich damit bestimmte Wartezeiten, die im monatlichen erscheinenden Visa Bulletin öffentlich einsehbar sind.
Verwandte von US Staatsbürgern werden bevorzugt behandelt. Dabei unterscheidet man auch hier noch einmal in Immediate Relatives, also unmittelbare Verwandte, und Other Close Family Members, also weitere nahe Verwandte.
Die unmittelbaren Verwandten haben dabei vor allen anderen Vorrang und unterliegen keinen zahlenmäßigen Begrenzungen. Sie dürfen ohne Wartezeit einwandern. Hierunter fallen folgende Personengruppen:
Die nicht-unmittelbaren Verwandten von US Staatsbürgern haben einen niedrigeren Status als die engen Verwandten und unterliegen somit bestimmten Wartezeiten. Zu diesen Personengruppen gehören die Folgenden:
Diese Green Card Kategorie wird als IR-1 Kategorie bezeichnet.
Ehepartner eines US Staatsbürgers sind zu einer Green Card berechtigt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Bei der Unterkategorie IR-1 gilt außerdem zu beachten, dass Ehen, die vor weniger als zwei Jahren vor Antragstellung geschlossen wurden, die Green Card unter Vorbehalt ausgestellt wird. Zwei Jahre nach der Green Card Ausstellung wird die Ehe dann erneut geprüft und das Einwanderungsvisum ggf. dauerhaft erteilt.
Hintergrund: Es wird geschätzt, dass ca. 8% aller IR-1 Antragsteller nur geheiratet haben, um eine Aufenthaltsgenehmigung in den USA zu erhalten. Da dies nicht dem Gedanken der Familienzusammenführung entspricht, wird hier das Visum vorerst nur „auf Probe“ ausgestellt.
Damit ein US Staatsbürger seine Verlobte oder seinen Verlobten in den USA heiraten kann, darf ein K1 Visum beantragt werden. Dafür muss eine Petition, Formular I-129F, Fotos und ein „biografisches“ Formular bei der Einwanderungsbehörde USCIS eingereicht werden. Weiterhin benötigt werden die Nachweise darüber,
Wird die Petition genehmigt, leitet das USCIS den Antrag an das US Konsulat zur abschließenden Bearbeitung weiter.
Wird dem Visumsantrag stattgegeben, muss die Verlobte bzw. der Verlobte in die USA einreisen und den US Staatsbürger innerhalb von 90 Tagen heiraten.
Nach der Eheschließung kann dann ein Antrag auf Umwandlung des K1 Visums in eine Green Card gestellt werden, die so genannte Anpassung des Status in den USA.
Seit dem 26. Juni 2013 können auch gleichgeschlechtliche Ehepartner eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Eheschließung, falls diese außerhalb der USA stattfand, von den US Behörden anerkannt wird. Eine eingetragene Partnerschaft, wie sie in Deutschland oft der Fall ist, ist nicht zulässig.
Sollte der US Staatsbürger innerhalb der regulären Zweijahresfrist versterben, wird dem Ehepartner, der die Green Card in dieser Zeit noch unter Vorbehalt besitzt, nicht automatisch die Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Stattdessen hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Aufhebung des Vorbehalts zu stellen. Neben dem Formular I-751 muss der Antragsteller weiterhin die Echtheit der Ehe belegen sowie die Umstände des Todes nachweisen, z.B. durch den Totenschein oder Polizeibericht eines Unfalls.
Sobald die Ausnahmeregelung erteilt wurde, ist der Vorbehalt aufgehoben und der Ehepartner des verstorbenen US Staatsbürgers erhält die uneingeschränkt gültige Green Card.
Kinder von US Staatsbürgern können ebenfalls die Daueraufenthaltsgenehmigung für die USA erhalten. Anhand des Alters und Familienstatus des Kindes wird hier in zwei Bereiche aufgeteilt. Die Kinder, die ohne Wartezeit eine Green Card erhalten können und die, die erst nach einer bestimmten Wartezeit das Einwanderungsvisum erhalten.
Kinder von US Staatsbürgern gelten ebenfalls als unmittelbare Verwandte und werden dementsprechend bevorzugt bei der Green Card Vergabe behandelt. Voraussetzung hierbei ist, dass die Kinder unverheiratet sind und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In diesen Fällen gibt es keine festgesetzten Kontingente und keine Wartezeiten zu beachten. Die US Green Cards werden direkt nach der Bearbeitung der Anträge ausgestellt. Dies kann je nach individueller Situation drei bis zwölf Monate dauern.
Nicht nur leibliche Kinder von US Staatsbürgern können mit der IR-2 Vorzugskategorie eine Green Card erhalten, sondern auch adoptierte Kinder. Allerdings müssen hierbei die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Unverheiratete Stiefkinder unter 21 Jahren haben ebenfalls ein Anrecht auf die Green Card. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Eheschließung der Eltern vor dem 18. Geburtstag des Kindes erfolgt ist.
Treffen die o.g. Voraussetzungen nicht zu, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, ein adoptiertes Kind in die USA zu holen.
So gilt die IR-3 bzw. IH-3 Vorzugskategorie unter folgenden Bedingungen:
Auch für sich im Ausland aufhaltende Kinder, deren Adoption noch nicht vollzogen wurde, gibt es die Möglichkeit auf ein Einwanderungsvisum.
Für die IR-4 bzw. IH-4 Kategorie gelten folgenden Bedingungen:
ODER
Ein Kind, das von einem US Staatsbürger adoptiert wurde und danach mit der IR-2 oder IR-3 bzw. der IH-3 Vorzugskategorie in die USA immigriert, erhält automatisch bei Einreise die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Voraussetzung:
und
Ein Kind, das mit der IR-4 bzw. IH-4 Kategorie in die USA immigriert, erhält die US Staatsbürgerschaft automatisch an dem Tag, an dem die Adoption in den USA vollzogen ist.
Voraussetzung:
und
Ob die Kategorie IR-3 bzw. IR-4 oder IH-3 bzw. IH-4 zutrifft, hängt vom Heimatland des Kindes ab.
So gilt für Kinder, die aus den Ländern des Haager Übereinkommens heraus adoptiert werden sollen, die IH-3 bzw. IH-4 Vorzugskategorie. Kinder aus den übrigen Herkunftsländern werden mit der Kategorie IR-3 bzw. IR-4 bearbeitet.
Mehr Informationen dazu finden Sie direkt auf der Seite der US Einwanderungsbehörde.
Die so genannte Family First Preference Kategorie (F1) berechtigt unverheiratete Kinder von US Staatsbürgern, die bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben, sowie deren minderjährige Kinder zum Erhalt einer Green Card.
Für diese Kategorie stehen jedes Steuerjahr ca. 23.400 Green Cards zur Verfügung. Die Wartezeiten in dieser Kategorie liegen bei ca. sieben Jahren. Bei Staatsangehörigen von Nationalitäten wie Mexiko oder den Philippinen liegt die Wartezeit bei ca. 20 Jahren.
Falls das Kind während der Wartezeit heiratet, fällt es automatisch in die F-3 Vorzugskategorie und muss mit entsprechend längeren Wartezeiten rechnen.
Die Family Third Preference Kategorie (F3) berechtigt alle verheirateten Kinder eines US Staatsbürgers sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder zu einem Erhalt der Green Card.
Die Obergrenze der ausstellbaren Einwanderungsvisa liegt bei ca. 23.400 pro Jahr. Dadurch entstehen hier erhebliche Wartezeiten. Üblicherweise müssen die Familienangehörigen hier zwölf Jahre warten. Bei mexikanischen oder philippinischen Staatsangehörigen muss sogar mit Wartezeiten von über 20 Jahren gerechnet werden.
Die Eltern von US Staatsbürgern können mit der Vorzugskategorie IR-5 eine US Green Card erhalten.
Allerdings muss hier das Kind zwingend über 21 Jahre alt sein, da es als Bürge für seine Eltern auftreten muss. Es wird davon ausgegangen, dass ein minderjähriges Kind die finanzielle Bürgschaft für seine Eltern nicht übernehmen kann. Zusätzlich muss der US Staatsbürger in den USA leben und dort einen Wohnsitz nachweisen können.
Dies bedeutet, dass selbst wenn ein Kind in den USA geboren wird und damit automatisch die US amerikanische Staatsbürgerschaft erhält, die Eltern keine unmittelbaren einwanderungsrechtlichen Vorteile daraus erhalten. Um den Antrag auf eine Einwanderung durch die IR-5 Vorzugskategorie stellen zu können, müssen sie den 21. Geburtstag des Kindes abwarten.
Für Eltern von US Staatsbürgern gibt es keine festgesetzten Kontingente und somit keine Wartezeiten. Die Green Card kann direkt nach der Bearbeitung des Antrags, die in der Regel sechs bis zwölf Monate dauert, ausgestellt werden.
Auch Stiefeltern von US Staatsbürgern steht das Recht zu, eine Green Card über dieses verwandtschaftliche Verhältnis zu erlangen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Ehe der Eltern vor dem 18. Geburtstag des Kindes geschlossen wurde.
Adoptiveltern können ebenfalls eine Green Card über ihr volljähriges Kind erhalten, wenn dieses US Staatsbürger ist. Dies ist aber an die Bedingung geknüpft, dass die Adoption vor dem 16. Geburtstag des Kindes stattfand.
Geschwister von US Staatsbürgern können mit der vierten Vorzugskategorie, also Family Fourth Preference (F4), ebenfalls eine US Green Card erhalten. Um einen solchen Antrag auf Familienzusammenführung stellen zu können, muss der bürgende US Staatsbürger mindestens 21 Jahre sein.
Zusätzlich zu seinen Geschwistern darf der Antragsteller auch deren Ehepartner und minderjährige Kinder in die USA holen.
Die Visakategorie F4 ist auf 65.000 Green Cards pro Fiskaljahr limitiert und dadurch mit Wartezeiten verbunden. Durchschnittlich müssen Antragsteller mit ca. 14 Jahren Wartezeit rechnen. Bei Mexikanern und Philippinern kann es über 20 Jahre dauern.
Mit dem K-3 Visum erhalten Ehepartner von US Staatsbürgern eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung und können in die USA einreisen, um die Bearbeitungszeit ihres Einwanderungsverfahrens zu überbrücken. Dieses Visum ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Neben der Genehmigung zum Aufenthalt kann der K-3 Inhaber eine eigenständige Arbeitserlaubnis erhalten.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
Wurde der I-130 Antrag abgelehnt, kann der Ehepartner kein K-3 Visum mehr erhalten.
Mit einem K-4 Visum können die Kinder der Ehepartner von US Staatsbürgern die Bearbeitungs- und Wartezeit bis zur Ausstellung des Einwanderungsvisums überbrücken. Auch diese erlauben einen Aufenthalt in den USA von bis zu zwei Jahren.
Die Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag auf Einwanderung bereits bei der USCIS gestellt wurde.
Nicht nur US Staatsbürger können einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und damit ihre Angehörigen in die USA holen. Auch Green Card Inhaber haben als Lawful Permanent Residents ähnliche Rechte und können ihren Familienmitgliedern eine Einwanderung in die Vereinigten Staaten ermöglichen.
Allerdings sind hier die Kategorien auf Ehepartner und unverheiratete Kinder der Green Card Inhaber begrenzt. Im Gegensatz zu US Staatsbürgern ist es ihnen nicht möglich, Aufenthaltsgenehmigungen für Eltern, verheiratete Kinder oder Geschwister zu erlangen.
Weiterhin ist zu beachten, dass auch hier ein Kontingent von insgesamt 114.200 Einwanderungsvisa pro Steuerjahr besteht und somit mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen ist.
Ändert sich der Status des Antragstellers jedoch während eines laufenden Visaverfahrens von Green Card Inhaber auf US Staatsbürger, dann ändert sich automatisch auch das Einwanderungsvisa, das für das Familienmitglied beantragt werden muss.
Beispiel: Der Bürge hat einen F-2A Antrag für sein minderjähriges, unverheiratetes Kind gestellt, als er noch Green Card Inhaber war. Im Laufe des Bearbeitungsprozesses wurde er aber eingebürgert und ist nun US Staatsbürger. Damit wird die Petition in die Kategorie IR geschoben und die Familie profitiert von dem automatischen Wegfall der Wartezeit.
Ist der Antragsteller bei seiner eigenen Green Card Beantragung bereits verheiratet, so kann gleichzeitig ein Antrag für seinen Ehepartner bzw. seine Ehepartnerin mitgestellt werden. Dies vereinfacht den Beantragungsprozess erheblich und es fallen keine weiteren Wartezeiten an.
Ist dies nicht der Fall, kann der Green Card Inhaber die Vorzugskategorie F-2A (Family Second Preference) nutzen und damit eine Familienzusammenführung beantragen. Hier besteht eine Wartezeit von ca. zwei bis fünf Jahren.
Auch Kindern von Green Card Inhabern steht das Recht auf ein US Einwanderungsvisum zu. Hier wird unterschieden, ob die Kinder noch minderjährig sind oder bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Für unverheiratete Kinder von Green Card Inhabern, die unter 21 Jahren sind, ist der einfachste Weg ebenfalls eine Green Card zu erhalten, wenn die Eltern oder das Elternteil gleichzeitig zur eigenen Green Card Beantragung einen Antrag für ihr Kind mit stellen.
Ist dies nicht möglich oder gewollt, kann ein späterer Antrag unter der Vorzugskategorie F-2A gestellt werden. Auch hier beträgt die Wartezeit mindestens zwei Jahre.
Auch unverheiratete Kinder von Green Card Inhabern, die das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben, können eine Daueraufenthaltsgenehmigung bekommen. Sie werden in die Vorzugskategorie F-2B eingestuft.
Da auch hier nur eine bestimmte Anzahl an US Green Cards vergeben wird, liegen die Wartezeiten bei ungefähr sieben Jahren.
In diese Kategorien können auch adoptierte Kinder fallen, solange die Adoption vor dem 16. Lebensjahr stattfand. Auch Stiefkinder von Green Card Inhabern können auf Antrag eine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangen, wenn die Eheschließung der Eltern vor dem 18. Geburtstag des Kindes stattgefunden hat.
Der Antragsteller gilt in jeder Unterkategorie des familienbasierten Einwanderungsvisums als Bürge, während der Ehepartner oder das Familienmitglied als Begünstigter bezeichnet wird.
Zunächst muss das Formular I-130 bei der US Einwanderungsbehörde, U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS), eingereicht werden. Die dafür benötigten Nachweise beziehen sich zum einen auf den Bürgen, beispielsweise eine US Geburts- oder Einbürgerungsurkunde, zum anderen auf das Verwandtschaftsverhältnis zum Begünstigten, also Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.
Ist das USCIS von dem Verwandtschaftsverhältnis nicht vollständig überzeugt, kann eine weitere Untersuchung eingeleitet werden. Diese kann beispielsweise Interviewtermine oder auch unangemeldete Besuche zu Hause umfassen.
Sobald das USCIS von der familiären Beziehung überzeugt ist, wird die Petition genehmigt und zum National Visa Center (NVC) weitergeleitet. Dort erhält der Begünstigte eine so genannte Case Nummer.
Das NVC fordert den Begünstigten dann dazu auf,
Sind alle Unterlagen eingereicht und der Antrag vollständig, wird das NVC einen Interviewtermin mit dem Begünstigten vereinbaren. Zu diesem müssen dann alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden, die der US Botschaft oder dem Konsulat noch nicht vorliegen, wie zum Beispiel Reisepass, Fotos oder Führungszeugnisse. Diese werden während des Interviews überprüft und der Begünstigte zu seinem Antrag befragt. Danach entscheidet der Konsularbeamte, ob das Einwanderungsvisum ausgestellt werden kann.
Bei der Beantragung einer familienbasierten Green Card können erhebliche Wartezeiten anfallen. Diese variieren stark nach der Einwanderungsvisakategorie und nach dem Herkunftsland des Familienmitglieds.
Kategorie | Wartezeit |
IR-1 | nein |
IR-2 | nein |
IR-3 / IH-3 | nein |
IR-4 / IH-4 | nein |
IR-5 | nein |
F1 | 8 - 15 Jahre |
F-2A | 2 - 4 Jahre |
F-2B | ca 6 Jahre |
F3 | 11 - 20 Jahre |
F4 | 13 - 18 Jahre |
Jeden Monat gibt das U.S. Department of State ein so genanntes Visa Bulletin heraus, das die aktualisierten Wartezeiten pro Kategorie und Region auflistet.
Die Bearbeitung eines Antrags in einer Kategorie ohne Wartezeit oder festes Green Card Kontingent kann zwischen 6 bis 12 Monaten dauern.